Arbeitsschutz II

[Grundlagen] [Arbeitsrecht in Stichwor ten] [Kurzarbeit und Steuern] [Bewerbung] [Arbeitsvertrag] [Arbeitsverhältnis] [Kündigung] [Kündigungsschutz] [Rechte und Pflichten I] [Rechte und Pflichten II] [Arbeitsschutz I] [Arbeitsschutz II] [Umwelt- und Arbeitsrecht]

Berücksichtigungen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondre hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes

 

Wesentliche Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Krw/AbfG)

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist seit Oktober 1996 in Kraft und löste das Abfallgesetz ab. Das KrW-/AbfG formuliert die Grundlagen des Abfallrechts neu. Der Grundsatz “Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung” wurde im KrW-/AbfG als Prinzip der Kreislaufwirtschaft verankert. Das Gesetz unterscheidet nur noch zwischen “Abfall” oder “Produkt”, wobei Produkte nicht von den Auswirkungen des KrW-/AbfG betroffen sind. Als Abfallarten werden unterschieden:

- besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bzw. Beseitigung

- überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung bzw. Beseitigung

- nicht überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung Ferner wurden mit dem KrW-/AbfG u.a. Neuregelungen für das Nachweis- und Überwachungsverfahren, Abfallbilanzen und -wirtschaftskonzepte, Entsorgungsfachbetriebe, Produktverantwortung, Abfallverwertungsanlagen und Transportgenehmigungen geschaffen. Eine Vielzahl von Einzelregelungen wird durch untergeordnete Rechtsverordnungen konkretisiert.

Produktverantwortung

Die unter Umweltgesichtspunkten neu verstandene Produktverantwortung beinhaltet einen möglichst umweltverträglichen Lebensweg (§An§von der Wiege bis zur Bahre/ Wiedergeburt”) eines Produktes. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz trägt derjenige die Produktverantwortung zur Erfüllung der Ziele der abfallarmen Kreislaufwirtschaft, der Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet, vertreibt oder verwendet. Diese beinhaltet insbesondere die mehrfache Verwendbarkeit, die technische Langlebigkeit der Erzeugnisse und deren Eignung zur umweltverträglichen Verwertung und Entsorgung, als auch die dazu erforderlichen organisatorischen und sonstigen Maßnahmen.

 

-Die Aufgaben der Produktverantwortung

_Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen

 

1.6.2 Wesentliche Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG)

-Den Unterschied zwischen  der vertraglichen und gesetzlichen Haftung

-Haftung für fehlerhafte Produkte

 

1.6.3 Notwendigkeit und Zielsetzung des Datenschutzes

-Die Rechtsquellen des Datenschutzes

_Personenbezogene Daten und ihre Schutzwürdigkeit

 

 

Rechtsanwalt Ulf Richter, Bielefeld

[Netzwerk-Arbeitsrecht] [Arbeitsrecht] [Bewerbung] [Arbeitsvertrag] [Arbeitsverhältnis] [Beendigung] [Kündigung] [Kündigungsschutz] [Tarifparteien] [Kommentiertes Arbeitsrecht] [Steuerrecht] [Sozialversicherungsrecht] [Rechtsprechung] [Rechte und Pflichten I] [Rechte und Pflichten II] [Arbeitsschutz I] [Arbeitsschutz II] [Umwelt- und Arbeitsrecht] [Datenschutz, Produkthaftung und Arbeitsrecht] [Arbeitsrecht in Stichworten] [Rechtsprechung] [Anwälte] [Jobs] [Weiterbildung] [Gesetze] [Links] [Literatur] [Aktuelles] [Newsletter] [Beratung] [Impressum] [Kurzarbeit und Steuern]