Kündigungsschutz
- Das deutsche Arbeitsrecht sieht einen starken Kündigungsschutz, manifesterit im Kündigungschutzgesetz vor. Dieses Gesetz ist jedoch nicht auf jedes Unternehmen anwendbar. Unternehmen mit weniger als 10 (einschließlich anteiliger Teilzeitkräfte) Mitarbeitern fallen hierunter nicht. Für diese gilt unter Umständen ein eingeschränkter Kündigungsschutz resultierend aus den gegenseitigen Fürsorgepflichten, entwickelt durch die Kasuistik auf den Grundsätzen von “Treu und Glauben”.
Voraussetzungen
Kündigungsschutzgesetz
Anwendbarkeit
Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes
Betriebsbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Kündigungsschutzklage
Verfahren vor dem Arbeitsgericht
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