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Kündigungsschutz
- Das deutsche Arbeitsrecht sieht einen starken Kündigungsschutz, manifestiert im Kündigungschutzgesetz vor. Dieses Gesetz ist jedoch nicht auf jedes Unternehmen anwendbar. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern fallen hierunter nicht. Für diese gilt unter Umständen ein eingeschränkter Kündigungsschutz resultierend aus den gegenseitigen Fürsorgepflichten, entwickelt durch die Kasuistik auf den Grundsätzen von “Treu und Glauben”.
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