Kurzarbeit zur Überbrückung der Wirtschaftskrise
Einige grundlegende Fakten zu den Themen Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld finden sie bereits im entsprechenden Beitrag “Kurzarbeitergeld” auf dieser Seite.
Mit der Einführung von Kurzarbeit kann der Arbeitgeber kurzfristig Kosten senken. Gleichzeitig verliert er seine Arbeitskräfte nicht, so dass diese ihm in der Zeit nach dem verringerten Arbeitsanfall sofort wieder zur Verfügung stehen. Das Recht zur betriebsbedingten Kündigung wird von der Kurzarbeitsregelung aber nicht berührt.
Seit dem 01.01.2009 beträgt die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld 18 Monate, statt der bisherigen 12 Monate. Die entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett beschlossen, sie soll zunächst für ein Jahr gelten. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 haben. Die Verordnung stellt die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Paket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ dar, welches am 03.11.2008 beschlossen wurde.
Die Regierung geht davon aus, dass die Finanzierung von Kurzarbeitergeld günstiger sei, als die Bezahlung von Arbeitslosengeld. Zudem soll die Zeit der Kurzarbeit künftig verstärkt für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. So arbeitet die Regierung an einer Kombination von Kurzarbeitszeit und Weiterbildungsmaßnahmen.
Quelle: becklink 270335
Netzwerk-Arbeitsrecht, www.arbeitsrecht.net, Bielefeld 2009 !
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